Unterhaltsrecht und Zugewinnausgleich
Unterhaltsurteile und Vereinbarungen über den Unterhalt führen meist zu langfristigen Festlegungen, weil zumindest die grundsätzliche Art der Berechnung bei Abänderungen in der Zukunft maßgeblich bleiben kann. Wir investieren daher sehr viel Zeit und Sorgfalt in die Ermittlung der Sachverhalte. Dabei berücksichtigen wir die steuerlichen Auswirkungen der Trennung auf das zukünftige Einkommen der Eheleute.
Im Zugewinnausgleich sehen viele Frauen ihre einzige Chance zu einer Zukunftssicherung, während die Ausgleichspflichtigen, seien es Männer oder Frauen, eine Existenzgefährdung aufgrund des drohenden Mittelabflusses befürchten. Die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche einerseits und die Ermittlung richtiger Werte andererseits ist unsere Aufgabe, wobei wir stets bemüht sind, die häufig sehr emotional geführten Diskussionen auf eine sachliche Ebene zurückzuführen.
Durch die Anbindung an die stark immobilienrechtlich orientierte Sparte unserer Kanzlei prüfen wir die Wertansätze von Immobilien beim Zugewinnausgleich oder die Berechnung von Nutzungswerten von Wohnungen und Häusern im Unterhaltsrecht besonders sorgfältig.
Ihre Ansprechpartnerin im Familienrecht:
| Rechtsanwältin Dorothea Fritz | Fachanwältin für Familienrecht |

