Wohnungseigentumsrecht

Schon lange ist das Wohnungseigentumsrecht ein Fall für Spezialisten. Viele widerstreitende Interessen treffen aufeinander und müssen letztlich sachgerecht zusammengeführt werden.

Wir sind tätig für:

  • WEG-Verwalter

  • Eigentümergemeinschaften

  • einzelne Wohnungseigentümer

Für unsere Mandanten erbringen wir im Wohnungseigentumsrecht folgende Leistungen:

  • Erwirkung von Urteilen oder Mahn- und Vollstreckungsbescheiden bei rückständigen Zahlungen

  • Rechtliche Begleitung (Vorbereitung, Moderation, Nachbereitung) von Eigentümerversammlungen

  • Entwicklung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen

  • Erkennen und Überprüfen von Nutzungsbeschränkungen bei der gewerblichen Nutzung

  • Durchsetzung oder Abwehr von baulichen Veränderungen

  • rechtliche Begleitung der Vermietung von Sonder-/Teileigentum

Ihre Ansprechpartner im Wohnungseigentumsrecht:

Rechtsanwalt Ralf Schacht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht